Barrierefreies Surfen
Am 29.01.2004 beschloss der Nationalrat das neue E-Governmentgesetz, um Menschen mit Behinderung den Zugang zu Informationen aus dem Internet zu erleichtern. Unter dem Fachbegriff "Barrierefreiheit im Internet" und dem § 1 Abs. 3 E-GovG findet sich folgende Regelung:
Bei der Umsetzung der Ziele dieses Bundesgesetzes ist Vorsorge dafür zu treffen, dass behördliche Internetauftritte, die Informationen anbieten oder Verfahren elektronisch unterstützen, spätestens bis 1. Jänner 2008 so gestaltet sind, dass internationale Standards über die Web-Zugänglichkeit auch hinsichtlich des barrierefreien Zugangs für behinderte Menschen eingehalten werden.
Das bedeutet eine verpflichtende Anpassung der Webauftritte aller öffentlicher Stellen und somit auch aller Gemeinden. Die Web Accessibility Standards (WAI) müssen bis spätestens 2008 von allen Gemeinden umgesetzt sein. CityPortal erfüllt diese Anforderungen als einzigartige Kommunikations- und Bürgerplattform.
Was bedeutet Barrierefreiheit?
Gut gestaltete barrierefreie Websites werden nicht nur auf allen gängigen Browsern optimal angezeigt, sondern können auch von Zusatztechnologien, wie zum Beispiel Screenreadern, dargestellt werden (siehe Abbildung). Dadurch werden Inhalte nicht nur sehschwachen, blinden und anderweitig beeinträchtigten Besucher zugänglich gemacht, sondern auch Benutzer die mit Mobiltelefon, PDA oder sonstigen Handheld-Geräten die Website aufrufen. Erreicht wird dies u. a. durch eine, den W3C-Standards entsprechende Programmierung, als auch durch ein optimal gestaltetes Informationsdesign.