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Premiere der AllInfluencer Marketing Conference

Julia Knebel
Julia Knebel Aktualisiert am 17. Aug. 2020
Premiere der AllInfluencer Marketing Conference

Das Debüt der AllInfluencer Marketing Conference fand am Tag nach dem AllFacebook-Event im ICM München statt. Eine Premiere wie diese lockt viele Neugierige – natürlich auch uns. Das Event gibt Influencern eine Bühne und zeigt Unternehmen, wie Kooperationen mit diesen zustande kommen. Doch ob die AllInfluencer unseren Wissensdurst stillen konnte? 

Um diese Frage zu beantworten, müssen wir etwas ausholen. Verwöhnt und überwältigt von den noch frischen Eindrücken der Allfacebook Conference waren wir zunächst etwas enttäuscht von der Aufmachung der Influencer-Veranstaltung. Vieles wirkte provisorisch hergerichtet und es fehlte die Liebe zum Detail. Da es uns um die Inhalte ging, ließen wir uns davon aber nicht beirren. 

Tipps und Tricks für gezieltes Influencer-Marketing

Die Konferenz widmete sich der Frage, wie Unternehmen Influencer Marketing gezielt für ihr Business nutzen können. Folgende Tipps waren für uns hilfreich:

  • Influencer niemals über Social Media, sondern immer per E-Mail kontaktieren
  • Ein Influencer muss zu den Werten und der Botschaft des Unternehmens passen
  • Geeignete Influencer für Unternehmen sind oft über Agenturen oder Plattformen wie Buzzsumo oder Brandwatch zu finden

Diese Empfehlungen helfen bei der Kontaktaufnahme und der Auswahl von Influencern. Eine richtige Faustregel gibt es aber nicht. Philipp John (Influencer Plattform Reachhero, COO) und weitere Referenten betonten, dass die Auswahl eines Influencers vor allem eine Bauchentscheidung ist. Trotzdem ist es wichtig, sich mit den Inhalten des jeweiligen Influencers auseinanderzusetzen und Expertisen zu prüfen.

Achtung vor Schleichwerbung

Grundsätzlich gilt: Jede Art von Werbung in Social-Media-Beiträgen muss gekennzeichnet sein! Im Influencer-Marketing sind die Grenzen noch nicht klar definiert, deshalb bewegen sich viele Influencer und involvierte Unternehmen in einem Graubereich. Dr. Martin Schirmbacher ist Fachanwalt für IT-Recht und beschäftigt sich intensiv mit Online-Werbung. Er erklärt die Unterschiede der Bewerbungsformen anhand von zwei Beispielen:

  1. Zu kennzeichnende Werbung
    Ein Influencer bekommt einen Auftrag von einer Agentur oder einem Unternehmen. Wird der Influencer für seinen Auftrag bezahlt oder darf er das Produkt behalten, so handelt es sich um Werbung. Die Postings sollten dementsprechend gekennzeichnet sein.
     
  2. Werbung, die eigentlich gar keine ist
    Ein Influencer entdeckt ein neues Produkt und berichtet darüber, ohne Vorteile daraus zu ziehen. Es handelt sich nicht um Werbung, darum ist keine Kennzeichnung nötig.

Graubereich bei Kennzeichnung von Online-Werbung

Zur Art der Kennzeichnung gibt es derzeit noch keine eindeutigen Regelungen und dementsprechend auch keinen Konsens. Laut Dr. Martin Schirmbacher ist es ausreichend, Videos und Posts mit “Werbung” und “Anzeige” zu kennzeichnen. Manche Influencer verwenden stattdessen “Sponsored”, dies kann ausreichend sein – muss es aber nicht. Hier beginnt der Graubereich. Kommt es bei ungekennzeichneter oder vermeintlich falsch beschriebener Influencer-Werbung zu einem Verfahren, kann dies je nach Gericht zu einer Verurteilung führen. Diese Entscheidung wird oft damit begründet, dass nicht alle Menschen verstehen, was etwa “Sponsored” bedeutet. Wer also auf Nummer sicher gehen möchte, sollte seine Beiträge deutlich erkennbar als Werbung kennzeichnen.

Ist das schon Schleichwerbung?

Laut Dr. Martin Schirmbacher greift bei Online-Werbung das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs. Nach § 5a Abs. 6 gilt: "Unlauter handelt auch, wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht, sofern sich dieser nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt." Je nach Kanal ist eine andere Kenntlichmachung der Werbung empfehlenswert: 

Je Kanal ist eine andere Kennzeichnungsart empfehlenswert. Quelle: "Slides zu Rechtsfragen beim Influencer-Marketing" von Dr. Martin Schirmbacher | HÄRTING Rechtsanwälte
Je Kanal ist eine andere Kennzeichnungsart empfehlenswert. Kennzeichnungen, die im Graubereich liegen, sind zu vermeiden. Quelle: "Slides zu Rechtsfragen beim Influencer-Marketing" von Dr. Martin Schirmbacher | HÄRTING Rechtsanwälte

Zusätzlich ist zu beachten:

  • Hinweise müssen klar erkennbar sein und dürfen nicht untergehen
  • Kennzeichnungen müssen ohne Scrollen erkennbar sein
  • Nicht nur bei PC's, sondern auch bei Tablets und Smartphones muss der Hinweis im sichtbaren Bereich liegen

Fazit

Die AllInfluencer Marketing Conference war zwar teilweise gelungen, ist jedoch ausbaufähig. Trotz des ähnlichen Ticketspreises wie bei der AllFacebook Conference wurde uns inhaltlich deutlich weniger geboten. Viele Referenten wiederholten sich in ihren Aussagen – unserer Meinung nach hätte ein Vormittag für das Programm gereicht.

Für die nächste Ausgabe würden wir uns mehr Influencer wünschen, die aus ihrer Perspektive berichten. In diesem Jahr wurde nur die Influencerin Christine Neder (Lillies Diary, Bloggerin) als Speakerin geladen. Wir hätten uns gefreut, mehr über Influencer und deren Arbeitsweise zu erfahren. Uns fehlten zudem konkrete und realistische Best-Practice-Beispiele – nicht nur für Konzerne, sondern auch für kleine Unternehmen.

Mal sehen, ob wir der AllInfluencer Marketing Conference nächstes Jahr noch eine Chance geben – die AllFacebook Marketing Conference sieht uns auf alle Fälle wieder.

Julia Schober
Julia Knebel
Performance Marketing Manager
Julia leitet das Growth-Team bei MASSIVE ART. Unser Lockenkopf hat ihre Facebook Ads-Kampagnen im Blick, organisiert digitale Kampagnen und betreut Kunden. Aus ihrem Arbeitsmodus reisst sie höchstens die Aussicht auf eine Shopping-Mittagspause oder ein leckeres Eis.