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Google Analytics rechtssicher nutzen

Kathrin Schneider Aktualisiert am 17. Aug. 2020
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Viele Unternehmen führen das Controlling ihrer Website mit Hilfe von Tools wie Google Analytics durch. Doch werden hierfür immer auch die bestehenden Gesetze beachtet?

Das Auswerten von Nutzerverhalten

Das Erheben und Auswerten von Nutzerverhalten fasst man unter dem Begriff "Tracking" zusammen. Das Tracking misst:

  • Nutzerdaten (Anzahl Zugriffe & Demografie User )
  • Bestell- und Klickraten im Shop
  • Erfolg einer Werbekampagne (Conversions)

Diese Zahlen unterstützen dabei:

  • Die Angebote einer Website an die Zielgruppe anzupassen Klickpfade nachzuvollziehen (Usability)
  • Abbruchraten zu minimieren
  • Präferenzen von Angeboten feststellen zu können
  • Rückschlüsse auf die verwendeten Endgeräte zu ziehen
  • Bestellprozesse zu optimieren

Die rechtliche Problematik

Vor allem in Deutschland wurde pressewirksam gegen die Datensammlung mit Google Analytics vorgegangen. Die grösste Sorge der Datenschützer: Persönliche Informationen werden ausserhalb des EU-Raums gespeichert und ausgewertet.

In letzter Zeit kam es regelmäßig zu Abstrafungen von Unternehmen mit der Begründung, dass Sie das Nutzerverhalten ohne Hinweise darauf ausgewertet haben. Denn rechtlich gesehen unterliegt die detaillierte Aufzeichnung des Nutzerverhaltens strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben, die dem Missbrauch vorbeugen sollen.

Datenschutzrechtliche Vorgaben

Google hat seine Analytics Software nun angepasst, damit sie von europäischen Unternehmen eingesetzt werden kann. Wer in dieser Thematik wirklich sicher gehen will, orientiert sich am besten an der deutschen Gesetzgebung, die den Datenschutz im Bundesdatenschutzgesetz §4 (Zulässigkeit der Datenerhebung, - verarbeitung und -nutzung) regelt.

Die Voraussetzungen einer rechtssicheren Nutzung:

  • Vertrag über Auftragsdatenverarbeitung mit Google 
  • Verwendung nur mit verkürzten IP-Adressen (technische Anleitung zum Nachlesen)
  • Datenschutzerklärung und Widerrufshinweis auf der Website
  • Löschung der bisherigen erfassten Google Analytics Daten

Müssen Sie reagieren?

Ob Sie die Datenschutzerklärung Ihrer Website anpassen, ist natürlich Ihnen überlassen. Vor allem Firmen in Österreich, Liechtenstein und der Schweiz argumentieren oft, dass für sie die deutsche Rechtssprechung nicht gilt. Diese kann jedoch sehr schnell in den europäischen Richtlinien verankert werden!

Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich ernsthaft mit diesem Thema zu beschäftigen. Zudem helfen wir beim technisch gesetzeskonformen Einsatz von Google Analytics. Fragen Sie einfach bei uns nach!

Kathrin Schneider
Performance Marketing Manager