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Impressum im Web – Änderungen zum 1. Juli 2012

Kathrin Schneider Aktualisiert am 17. Aug. 2020
Impressum im web

Zum 1. Juli 2012 sind im Mediengesetz Änderungen in Kraft getreten, die Impressumspflicht für Websites und Newsletter schärfer zu definieren.

Die Frage, ob man überhaupt ein Impressum angeben muss, erübrigt sich: Prinzipiell müssen alle Unternehmens-Websites klar darlegen, wer für den Inhalt verantwortlich ist. Lediglich beim Umfang des Impressum wird dabei zwischen grossen und kleinen Websites/Newsletter unterschieden.
 


Was ist eine kleine Website?

Dies sind Websites/Newsletter, die nur eine Präsentation des Unternehmens (Produkte, Dienstleistungen, Webshop, Gästebuch etc.) aber keinerlei redaktionelle - und somit keine gesellschaftsbildenden/-beeinflussenden - Äusserungen enthalten.
Für solche galt bisher und gilt weiterhin unverändert beispielsweise:
Name/Firma des Medieninhabers
Wohnort/Sitz Medieninhaber Unternehmensgegenstand (Ideal ist ein Link auf ECG-Service von wko.at)

Was muss auf einer "grossen" Website angegeben werden?
Im Gegensatz zu einer kleinen Website werden auf einer grossen Website redaktionelle bzw. meinungsbildende Beiträge publiziert.
Hierfür sind folgende Angaben verpflichtend:
Name/Firma Medieninhaber Unternehmensgegenstand
Wohnort/Sitz des Medieninhabers
Erklärung über die grundlegende Richtung des Mediums
Unternehmensgegenstand (Ideal ist ein Link auf ECG-Service von wko.at)

Zudem sind einige Veränderungen bei Stiftungen, Vereinen und bestimmten Gesellschaftsformen zu beachten (mehr Informationen hier). Die gesetzlichen Bestimmungen variieren zwischen Österreich, Schweiz und Deutschland - insbesondere variiert auch die praktische Verfolgung bei Verstößen gegen die Impressumspflicht.

Google Analytics
Es ist eine Grauzone, ob die Verwendung von Google Analytics auf der Website im Impressum ausgewiesen werden muss. Allerdings ist Google seinerseits verpflichtet darauf aufmerksam zu machen, dass Google Analytics eine Web-Tracking-Software ist; Google sichert sich rechtlich dadurch ab, diese Verpflichtung mit seinem § 8, 8.1 an die Nutzer von Google Analytics weiterzugeben: "...Sie sind ferner verpflichtet, an prominenten Stellen Ihrer Websites eine sachgerechte Datenschutzpolicy zu dokumentieren (und sich an diese zu halten). Auch werden Sie alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, die Aufmerksamkeit der Nutzer Ihrer Website auf eine Erklärung zu lenken, die in allen wesentlichen Teilen wie folgt lautet: ..."

Kathrin Schneider
Performance Marketing Manager