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Ist Ihre Website barrierefrei?

Claudia Mangold Arias
Claudia Mangold Arias Aktualisiert am 5. Okt. 2020
Ist Ihre Website Barrierefrei?

Das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) ist bereits seit 2018 in Kraft. Jetzt ist jedoch eine wichtige Frist abgelaufen, wodurch mit Stichtag 23. September 2020 alle Websites des Bundes barrierefrei sein müssen.

Wir haben die wichtigsten Fragen dazu zusammengetragen.

Wer ist vom WZG betroffen?

  • Alle Websites
  • und mobile Anwendungen (ab dem 23. Juni 2021)
  • von Bund, Ländern und Gemeinden
  • sowie öffentlich-rechtliche Einrichtungen.

Generell legen wir all unseren Kunden ans Herz, die Mindeststandards für Barrierefreiheit zu beachten – selbst wenn dies rechtlich nicht verpflichtend ist. Denn die Zielgruppe, für die ein freier Zugang zu Webinhalten wichtig ist, ist grösser als man denkt.

Alleine in Österreich leben ca. 1,7 Millionen Menschen mit einer temporären oder dauerhaften Beeinträchtigung (Quelle: Statistik Austria). Darunter fallen nicht nur schwere Einschränkungen wie Blindheit oder Gehörlosigkeit. Auch für folgende Zielgruppen ist ein barrierefreier Webzugang von Vorteil:

  • Ältere User, deren Sehkraft und Hörvermögen nachgelassen hat: für sie stellt die Bedienung einer Website oft schon eine Herausforderung dar.
  • Menschen mit Migrationshintergrund könnte es schwer fallen, komplexe Texte zu lesen und zu verstehen.
  • Farbenblinden Personen fällt das Erkennen von Farbcodierungen (z.B. Status grün/rot) oder Texten mit geringen Kontrasten schwer.
  • Menschen mit kurzfristigen Einschränkungen, z.B. einer Gipshand oder einer Augenentzündung.
  • Jede Person, die es schätzt, wenn eine Website angenehm zu bedienen ist.

Kurz: Eine einfach zugängliche und verständliche Website ist für ALLE User von Vorteil.

Welche Standards sind einzuhalten?

Websites und mobile Anwendungen müssen besser zugänglich gemacht werden, indem sie

  • wahrnehmbar
  • bedienbar
  • verständlich und
  • robust

gestaltet werden.

Weitere Informationen, was hinter den einzelnen Kriterien steckt, bieten die Web Content Accessibilty Guidelines (kurz WCAG 2.1).

Zusätzlich zur Einhaltung dieser Standards muss auf den entsprechenden Websites eine detaillierte, umfassende und klare Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlicht werden.

Was passiert, wenn die Kriterien nicht erfüllt werden?

Für User soll es nun erstmals die Möglichkeit geben, Mängel anzuzeigen und deren Beseitigung durchzusetzen.

Wie finde ich heraus, ob eine Website barrierefrei ist?

Die Richtlinien der WCAG 2.1 sind umfangreich und nicht immer leicht verständlich. 

Deshalb bieten wir unseren Kunden an, einen Barrierefreiheits-Check für Ihre Website durchzuführen. Das Ergebnis ist eine detaillierte "Mängelliste" sowie konkrete Umsetzungsempfehlungen für eine bessere Zugänglichkeit der Website.

Claudia Fischer
Claudia Mangold Arias
Senior UX Consultant
Mit ihrer langjährigen Erfahrung als UX Consultant bringt Claudia die Unternehmensziele unserer Kunden mit den Interessen der User in Einklang!

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